Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- 1 Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit
- Das Unterrichtsverhältnis beginnt am 01. September.
- Der Vertrag wird für eine feste Erstlaufzeit (Mindestlaufzeit) von 6 Monaten (01.09. bis zum 28.02. bzw. 29.02. des Folgejahres) geschlossen. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
- 2 Kündigung und Verlängerung
- Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der 6-monatigen Mindestlaufzeit gekündigt werden (Eingang der Kündigung bis spätestens 31.01.).
- Erfolgt keine Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit, verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit.
- In dieser unbefristeten Phase ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
- Jede Kündigung muss in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) erfolgen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. dauerhafte Sportunfähigkeit gegen ärztliches Attest) bleibt unberührt.
- 3 Unterrichtsgebühren und SEPA-Lastschrift
- Das Unterrichtshonorar wird als Jahresbetrag kalkuliert und in 12 monatlichen Teilbeträgen fällig. Die monatlichen Raten sind auch während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen in voller Höhe zu entrichten.
- Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Wege des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens. Die Raten werden jeweils zum 1. eines Kalendermonats im Voraus eingezogen.
- Der Teilnehmer hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten für Rücklastschriften, die der Teilnehmer zu vertreten hat, werden diesem inklusive einer Bearbeitungsgebühr von 10 € in Rechnung gestellt.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung bei Fernbleiben des Schülers besteht nicht.
- 4 Haftung und Unfallversicherung
- Die Ballettschule haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
- Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Seitens der Schule besteht kein zusätzlicher Unfallversicherungsschutz. Es obliegt dem Teilnehmer/Erziehungsberechtigten, für ausreichenden privaten Versicherungsschutz zu sorgen.
- 5 Aufsichtspflicht
- Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte erstreckt sich ausschließlich auf die Dauer der Unterrichtseinheit innerhalb des Ballettsaals.
- Eine Beaufsichtigung in den Umkleideräumen, Fluren oder auf dem Außengelände findet nicht statt.
- 6 Besonderheiten des Ballettunterrichts
- Physische Korrektur: Der Teilnehmer erkennt an, dass im Tanzunterricht zur Vermittlung der Technik gelegentlich physischer Kontakt durch die Lehrkraft zur Haltungskorrektur notwendig ist.
- Gesundheit: Mit der Anmeldung wird die Sportgesundheit des Schülers bestätigt. Gesundheitliche Einschränkungen sind der Schulleitung vorab mitzuteilen.
- Kleidung: Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Kleiderordnung der Schule.
