ABG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • 1 Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit
  1. Das Unterrichtsverhältnis beginnt am 01. September.
  2. Der Vertrag wird für eine feste Erstlaufzeit (Mindestlaufzeit) von 6 Monaten (01.09. bis zum 28.02. bzw. 29.02. des Folgejahres) geschlossen. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
  • 2 Kündigung und Verlängerung
  1. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der 6-monatigen Mindestlaufzeit gekündigt werden (Eingang der Kündigung bis spätestens 31.01.).
  2. Erfolgt keine Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit, verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit.
  3. In dieser unbefristeten Phase ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
  4. Jede Kündigung muss in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) erfolgen.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. dauerhafte Sportunfähigkeit gegen ärztliches Attest) bleibt unberührt.
  • 3 Unterrichtsgebühren und SEPA-Lastschrift
  1. Das Unterrichtshonorar wird als Jahresbetrag kalkuliert und in 12 monatlichen Teilbeträgen fällig. Die monatlichen Raten sind auch während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen in voller Höhe zu entrichten.
  2. Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Wege des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens. Die Raten werden jeweils zum 1. eines Kalendermonats im Voraus eingezogen.
  3. Der Teilnehmer hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten für Rücklastschriften, die der Teilnehmer zu vertreten hat, werden diesem inklusive einer Bearbeitungsgebühr von 10 € in Rechnung gestellt.
  4. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung bei Fernbleiben des Schülers besteht nicht.
  • 4 Haftung und Unfallversicherung
  1. Die Ballettschule haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
  3. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Seitens der Schule besteht kein zusätzlicher Unfallversicherungsschutz. Es obliegt dem Teilnehmer/Erziehungsberechtigten, für ausreichenden privaten Versicherungsschutz zu sorgen.
  • 5 Aufsichtspflicht
  1. Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte erstreckt sich ausschließlich auf die Dauer der Unterrichtseinheit innerhalb des Ballettsaals.
  2. Eine Beaufsichtigung in den Umkleideräumen, Fluren oder auf dem Außengelände findet nicht statt.
  • 6 Besonderheiten des Ballettunterrichts
  1. Physische Korrektur: Der Teilnehmer erkennt an, dass im Tanzunterricht zur Vermittlung der Technik gelegentlich physischer Kontakt durch die Lehrkraft zur Haltungskorrektur notwendig ist.
  2. Gesundheit: Mit der Anmeldung wird die Sportgesundheit des Schülers bestätigt. Gesundheitliche Einschränkungen sind der Schulleitung vorab mitzuteilen.
  3. Kleidung: Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Kleiderordnung der Schule.